Im Unterschied zu den historisch gewachsenen Fachgebieten des
Gerichtslistenwesens geht die Befugnis des Ziviltechnikers weiter und
umfasst das gesamte Spektrum seines Berufsbildes.
Ziviltechniker und Gerichtssachverständige sind gleichermaßen "öffentlich bestellte Sachverständige" (durch Bescheid einer Verwaltungsbehörde bzw. durch Zertifizierung durch die Justizverwaltung).
Der Gerichtssachverständige ist im Unterschied zum Ziviltechniker nicht befugt das
Hoheitszeichen der Republik Österreich zu führen und ist auch keine Urkundsperson.
|