
Wir beurkunden und zertifizieren technische
Sachverhalte, Gegebenheiten, Interoperabilität, Kompatibilität,
Compliance und Normkonformität. Dies erfolgt in Form von Gutachten, Prüfplaketten,
öffentlichen Urkunden, Zertifikaten und Audit-Reports.
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Der Mehrwert unserer Ziviltechnikergutachten
besteht darin, dass diese im Verfahren grundsätzlich ein urkundlich
belegtes Parteienvorbringen darstellen (Urkundsperson, Person
öffentlichen Glaubens, öffentlich bestellter Sachverständiger,
öffentliche Urkunde).
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| Gutachten, Zertifikate, Urkunden, Bestätigungsvermerke |
Ziviltechniker sind vom Berufsrecht her ex lege
zur Befunderstellung oder der Erstellung von Gutachten befugt.
Die Ziviltechniker sind eine der wenigen Berufsgruppen welchen das Privileg der Errichtung öffentlicher Urkunden vorbehalten ist, dies wird auch durch ein äußerst strengens Berufsrecht zum Ausdruck gebracht. Daraus ergibt sich auch ein ergänzendes Miteinander mit akkreditierten Stellen (--> Details) sowie erweiterte Befugnisse gegenüber Gerichtssachverständigen (--> Details).
Der Einsatzbereich ist vielseitig: |
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