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Mediation

Gem. §4.(1) ZTG sind Ziviltechniker u.a. auch auf dem gesamten, von ihrer Befugnis umfassten Fachgebiet zur Erbringung von mediativen Leistungen berechtigt, sind jedoch keine eingetragenen Mediatoren im Sinne des Zivilrechts-Mediations-Gesetzes.



Vertraulichkeit

Die Mediation unterliegt selbstverständlich der strengen gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht der Ziviltechniker.

 





Der ZT als hochwertiger Mediator 

Ziviltechniker sind aufgrund ihrer beruflichen Autorität, des fachlichen Expertenwissens, der Kenntnis der Materierechtsnormen sowie des Branchenbezugs in technisch geprägten Streitfällen die beste Wahl.




 
Außergerichtliche Schlichtung

Aus psychologischen und wirtschaftlichen Gründen nimmt die außergerichtliche Streitbeilegung eine immer wichtigere Rolle ein. Darunter fällt das Schiedswesen und die Mediation. Als Ziviltechniker betreue ich in Co-Mediation mit Psychologen und Rechtsanwälten IKT-Mediationen.

Menschen in Konfliktsituationen reagieren stark emotional und nicht mehr rational und streben naturgemäß danach, dass ihnen Gerechtigkeit widerfährt und dieser Akt sichtbar von statten geht. Dabei wird leicht übersehen, dass die Aufgabe von Gerichten einzig darin besteht "Recht" zu sprechen.

Diese Lücke versuchen die Mediation und das Schiedswesen zu schliessen.

Die Vorteile:

  • Verfahrensbeschleunigung
  • erheblich reduzierte Verfahrenskosten
  • ein tragbarer Konsens als Ergebnis
  • Wiederherstellung der geschäftlichen Vertrauensbasis


Es ist meine Überzeugung, dass der wesentliche Vorteil der Mediation in der Befriedigung psychologischer Bedürfnisse der Streitparteien liegt. Hier empfiehlt sich der japanische Weg, nämlich allen Beteiligten unter Befriedigung ihres jeweiligen Gerechtigkeitsempfindens ohne Gesichtsverlust zu ermöglichen, einem tragbaren Konsens zustimmen zu können und deeskalierend zu wirken um von einer emotional belasteten Situation zu einer vernunftgesteuerten Lösung zu gelangen.

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