Grundsätzlich ist die Schiedsvereinbarung ein schriftlich
zu verfassender zivilrechtlicher Vertrag ("Schiedsvertrag" gem. ZPO)
mit dem die Parteien die Entscheidung bürgerlicher
Rechtsstreitigkeiten, für die an sich staatliche Gerichte zuständig
wären, einem oder mehreren Schiedsrichtern übertragen. Diese bedienen sich sog. Schiedsgutachtern ("Schiedsgutachtervertrag", §601 ZPO). Eckpunkte der Schiedsvereinbarung sind insbesondere anzuwendendes Recht, der Schiedsort, die Verfahrenssprache, Geheimhaltungsregelungen und Richter- & Gutachterbestellungen. Kern des Schiedsvertrags ist die bestimmte Bezeichnung der Schiedssache, also des Gegenstandes der Vereinbarung. Die Enscheidung des Schiedsgerichtes wird als Schiedsspruch bezeichnet. Hinsichtlich der Form und Vertretung beim Abschluss von Schiedsvereinbarungen (Vollmachten) gilt es insbesondere mit dem neuen UGB und dem neuen österreichische Schiedsrecht einige caveats zu beachten, Schiedsverträge sollten daher von speziell geschulten Rechtsanwälten erstellt werden. Interessante Links: |