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Die Rolle des Ziviltechnikers im Schiedsverfahren

Ziviltechniker eignen sich nicht nur als hochwertige Schiedsgutachter. In bestimmten Fällen bewährt es sich ebenfalls, im Rahmen eines Schiedssenats bestehend aus mehreren Schiedsrichtern eine Position durch einen Ziviltechniker zu besetzen. IKTech steht dafür im Rahmen von IKT-Streitfällen zur Verfügung.





Novellierung der Schiedsgerichtsbarkeit

Seit dem 1. Juli 2006 steht in Österreich mit dem Schieds- rechts-Änderungsgesetz 2006 (SchiedsRÄG 2006) ein wesentlich modernisiertes Schiedswesen zur Verfügung.




 
Schiedswesen, Schiedsgericht & Schiedsgutachter

Grundsätzlich ist die Schiedsvereinbarung ein schriftlich zu verfassender zivilrechtlicher Vertrag ("Schiedsvertrag" gem. ZPO) mit dem die Parteien die Entscheidung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten, für die an sich staatliche Gerichte zuständig wären, einem oder mehreren Schiedsrichtern übertragen. Diese bedienen sich sog. Schiedsgutachtern ("Schiedsgutachtervertrag", §601 ZPO). Eckpunkte der Schiedsvereinbarung sind insbesondere anzuwendendes Recht, der Schiedsort, die Verfahrenssprache, Geheimhaltungsregelungen und Richter- & Gutachterbestellungen.

Kern des Schiedsvertrags ist die bestimmte Bezeichnung der Schiedssache, also des Gegenstandes der Vereinbarung. Die Enscheidung des Schiedsgerichtes wird als Schiedsspruch bezeichnet. Hinsichtlich der Form und Vertretung beim Abschluss von Schiedsvereinbarungen (Vollmachten) gilt es insbesondere mit dem neuen UGB und dem neuen österreichische Schiedsrecht einige caveats zu beachten, Schiedsverträge sollten daher von speziell geschulten Rechtsanwälten erstellt werden.

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