Im Unterschied zu Prüf-, Überwachungs-, Kalibrier-,
Beglaubigungs- und Zertifizierungsstellen sind Ziviltechniker vom Berufsrecht her ad personam mit ähnlichen bzw. umfassenderen Befugnissen ausgestattet. Der wesentliche Unterschied liegt wohl in der Einbindung besagter Stellen in ein europäisches Konformitätsbewertungssystems.
Die Akkreditierung ist die formelle Anerkennung durch
eine maßgebliche
Stelle, dass eine Stelle (Prüf-, Überwachungs- und
Zertifizierungsstelle bzw. Kalibrier- und Beglaubigungsstelle) oder
Person die jeweils für sie geltenden Anforderungen an Qualifikation und
Ausstattung erfüllt und sie damit kompetent ist, bestimmte Tätigkeiten
auszuüben. Dies ist im Akkreditierungsgesetz geregelt und stark durch die "Gebarungsnormen" ISO17021 und ISO17024 geprägt.
- Akkreditierte Stellen haben eine Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen.
- Akkreditierte Stellen sind berechtigt, neben dem Bundeswappen ein Logo gemäß Akkreditierungszeichenverordnung zu führen.
- Akkreditierte Prüf- und Überwachungsstellen haben jährlich einen Tätigkeitsbericht zu legen.
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