Im Unterschied zu den historisch gewachsenen Fachgebieten des
Gerichtslistenwesens geht die Befugnis des Ziviltechnikers weiter und
umfasst das gesamte Spektrum seines Berufsbildes.
Ziviltechniker sind "öffentlich bestellte Sachverständige" (öffentlich bestellt bedeutet durch Bescheid einer Verwaltungsbehörde).
Der Gerichtssachverständige dagegen wird nicht bestellt, sondern nur zertifiziert und ist im Unterschied zum Ziviltechniker auch nicht befugt das
Hoheitszeichen der Republik Österreich zu führen.
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