| Behördenvertretung |
Ziviltechniker sind "mit öffentlichem Glauben" versehene Personen und zur Vertretung vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts befugt. In diesem Zusammenhang ist eine dementsprechende Bevollmächtigung durch den Klienten erforderlich. Die Einsatzbereiche sind vielfältig, der Ziviltechniker bewährt sich besonders in Konstellationen wo sowohl hohes fachliches als auch materiellrechtliches Wissen erforderlich sind, ggf. in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, Notaren oder Patentanwälten. |