| Schiedswesen, Schiedsgericht & Schiedsgutachter |
Kern des Schiedsvertrags ist die bestimmte Bezeichnung der Schiedssache, also des Gegenstandes der Vereinbarung. Die Enscheidung des Schiedsgerichtes wird als Schiedsspruch bezeichnet. Hinsichtlich der Form und Vertretung beim Abschluss von Schiedsvereinbarungen (Vollmachten) gilt es insbesondere mit dem neuen UGB und dem neuen österreichische Schiedsrecht einige caveats zu beachten, Schiedsverträge sollten daher von speziell geschulten Rechtsanwälten erstellt werden. Interessante Links: |