Suche:
      News & Co >> Analysen >> Elektronische Rechnung & Vorsteuerabzug

Der Ziviltechniker

Sorgfalt, Objektivität und Herstellerunabhängigkeit sind die herausragenden Qualitäten des ZT-Berufsstandes, ausgedrückt durch die höchste Ingenieursakkreditierung der Republik Österreich.


Details



Kernaspekte der Reife- & Wirkungsgradanalytik

  • Vorsorge (Prävention)
  • Detektion (monitoring, logging)
  • Reaktion (Incident Response, Beweissicherung, Forensik)


Details



Service, Process & Control Competence

IKTech widmet sich spezifisch der Evolution einer reinen Ablauf- zu einer integrieren Ablauf-, Service- & Controls-Organisation.


Details


 
10.01.2006 Elektronischer Rechnungscharakter

Mit Erlass des BMF BMF-010219/0163-IV/9/2005 vom 13. Juli 2005 wird festgelegt, welche Formalanforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen gestellt werden.

Succus: Die geforderte Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts einer elektronischen Rechnung gem. UStG 1994 §11 (2) ist nur dann gewährleistet, wenn die Rechnung mit einer fortgeschrittenen digitalen Signatur versehen ist oder im EDI-Verfahren erfolgt, anderenfalls wird dem Schriftstück a priori Rechnungscharakter abgesprochen. Das angewandte Verfahren muss nachprüfbar sein und ist zu dokumentieren, die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts muss für die Dauer von sieben Jahren gewährleistet sein. Alles soweit gut & schön.

Nach Auffassung des BMF stellen nun per Telefax übermittelte Rechnungen gleichfalls elektronische Rechnungen dar, ab 1.1.2007 sind diese ebenfalls zu signieren und damit bedeutet dieser Sachverhalt das faktische Aus für Faxrechnungen - facsimile requiescat in pace!

Nun verhält es sich so, dass die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts einer Papierrechnungen in keinster Weise gewährleistet ist. Diese Verordnung diskriminiert somit die elektronische Rechnung gegenüber der Papierrechnung und bringt Unruhe und Unsicherheit in eingeführte Rechnungslegungsgebarungen zwischen Unternehmern welche dies als Vorsteuerabzugsschikane bezeichnen.

Aus persönlicher Erfahrung darf ich anmerken, dass mir jährlich sicher mehr Einschreiben verloren gehen, als emails nicht ankommen und ich das Telefax ohnehin für ein archaisches Kommunikationsmittel zweifelhafter Rechtssicherheit halte.

Weiters erhebt sich die Frage, ob die Forderung der Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts einer elektronischen Rechnung zur Vorsteuerabzugsberechtigung haltbar ist, während diese "Kriterien" für Papierrechnungen nicht gelten.



Zur Übersicht



  © 2003-2010 Ziviltechnikerbüro IKTech - all rights reserved | Impressum & AGB